Zur Zeit ist noch das Institutionelle Schutzkonzept (ISK) in Kraft. Dieses soll auf der nächsten Stammesversammlung durch ein überarbeitetes Gewaltschuzkonzept ersetzt werden.
Gewaltschutzkonzept (GSK)
Das Gewaltschutzkonzept (GSK) ist das zentrale Dokument für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Stamm. Es legt die Maßnahmen zur Gewaltprävention fest und regelt die Intervention. Das GSK wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Das GSK wurde 2019 beschlossen (damals noch als “institutionelles Schutzkonzept“ bezeichnet) und wird seitdem regelmäßig überarbeitet und angepasst. Die neuste Fassung des GSK soll auf der Stammesversammlung 2026 verabschiedet werden. Auf unserer Homepage fassen wir die wichtigsten Punkte des GSKs zusammen. Bindend ist immer das verabschiedete Dokument.
Die zentralen Maßnahmen zur Prävention
- Alle Leiter*innen müssen regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, um zu verhindern, dass im Stamm verurteilte Sexualstraftäter tätig sind.*
- Alle Leiter*innen müssen regelmäßig die Teilnahme an einer Präventionsschulung nachweisen.*
- Alle Leiter*innen müssen unseren Verhaltenskodex sorgfältig lesen, unterschreiben und ihn einhalten.*
* Ein entsprechender Nachweis ist auch für weitere Personengruppen mandatorisch (siehe Prüfraster).
Interventionsverfahren
Ein Interventionsverfahren ist durch die Interventionsordnung der DPSG-Bundesebene vorgegeben. Es ist ein klar geregeltes Verfahren mit verschiedenen Schritten. Ein Interventionsverfahren kann nur durch einen Diözesan- oder Bundesvorstand eingeleitet werden; andere betreffende Ebenen oder Personen werden jedoch einbezogen bzw. informiert, wenn es gewünscht ist. Weitere Informationen findet ihr in unserem GSK und unter https://dpsg-koeln.de/themen/kinder-und-jugendschutz/intervention.