DPSG Stamm Sugambrer Bonn Beuel

Derzeit ist noch das institutionelle Schutzkonzept (ISK) in Kraft.  Auf der nächsten Stammesversammlung soll das ISK durch ein überarbeitetes Gewaltschutzkonzept ersetzt werden. Die Informationen auf diesen Seiten beziehen sich bereits auf den Entwurf des neu erarbeiteten GSK.

"Wir alle müssen lernen, für möglich zu halten, dass [sexualisierte Gewalt] in unserem ganz persönlichen Umfeld stattfindet, dass wir alle mit großer Wahrscheinlichkeit betroffene Kinder und wahrscheinlich auch Täter und Täterinnen kennen. Nur wer das begreift, wird Missbrauch wahrnehmen, sich zuständig fühlen und bereit sein zu handeln."

Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftrage gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, 17.05.2022

Gewaltschutzkonzept (GSK)

Das Gewaltschutzkonzept (GSK) ist das zentrale Dokument für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Stamm. Es legt die Maßnahmen zur Gewaltprävention fest und regelt die Intervention. Das GSK wird regelmäßig überprüft und angepasst.  Das GSK wurde 2019 beschlossen (damals noch als “institutionelles Schutzkonzept“ bezeichnet) und wird seitdem regelmäßig überarbeitet und angepasst.  Die neuste Fassung des GSK soll auf der Stammesversammlung 2026 verabschiedet werden. Auf unserer Homepage fassen wir die wichtigsten Punkte des GSKs zusammen. Bindend ist immer das verabschiedete Dokument.

Die zentralen Maßnahmen zur Prävention

  • Alle Leiter*innen* müssen regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, um zu verhindern, dass im Stamm verurteilte Täter von Sexual- und Ausbeutungsdelikten tätig sind (§ 72a SGB VIII).
  • Alle Leiter*innen* müssen regelmäßig die Teilnahme an einer Präventionsschulung nachweisen.
  • Alle Leiter*innen* müssen unseren Verhaltenskodex sorgfältig lesen, unterschreiben und ihn einhalten.

* Ein entsprechender Nachweis ist auch für weitere Personengruppen mandatorisch (siehe Prüfraster).

Interventionsverfahren

Ein Interventionsverfahren ist durch die Interventionsordnung der DPSG-Bundesebene vorgegeben. Es ist ein klar geregeltes Verfahren mit verschiedenen Schritten. Ein Interventionsverfahren kann nur durch einen Diözesan- oder Bundesvorstand eingeleitet werden; andere betreffende Ebenen oder Personen werden jedoch einbezogen bzw. informiert, wenn es gewünscht ist. Weitere Informationen findet ihr in unserem GSK und unter https://dpsg-koeln.de/themen/kinder-und-jugendschutz/intervention.