DPSG Stamm Sugambrer Bonn Beuel

Grenzverletzungen

Grenzverletzungen werden bei Wahrnehmung gestoppt und benannt. Unter Bezugnahme des Verhaltenskodex und der Leitlinien der DPSG, die sich aus der Ordnung sowie dem Leitbild gegen sexualisierte Gewalt zusammensetzen, wird eine Entschuldigung angeleitet. Anschließend wird ein aufklärendes Gespräch mit der Person geführt, die grenzverletzend gehandelt hat. Dabei sollen Verhaltensänderungen beziehungsweise –alternativen erarbeitet werden. Je nach Situation und Bedarf wird die Grenzverletzung im Vorstandsteam und der Leiter*innenrunde thematisiert und gemeinsam reflektiert.

Übergriffe und Straftaten

Da die Diözesanebene Ansprechpartnerin der Bezirke und Stämme des Diözesanverbandes ist, bezieht der Interventionsfahrplan diese Ebenen des Verbandes aktiv mit ein. Der Interventionsfahrplan kommt bei Übergriffen und Straftaten zum Tragen und orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des Erzbistums Köln.[1]

  • Aussagen und Berichte von Kindern und Jugendlichen sind ernst zu nehmen. Unlogisches soll dabei nicht in Frage gestellt, sondern hingenommen werden. In keinem Fall dürfen Versprechungen gemacht werden, stattdessen sollen die nächsten Schritte transparent gehalten werden.
  • Bei der Beobachtung von Übergriffen oder strafrechtlich relevanten Handlungen hat die Sicherstellung des Schutzes des*der Betroffenen oberste Priorität.
  • Generell gilt es, Ruhe zu bewahren, sich gegebenenfalls eine zweite Meinung bei einer Vertrauensperson einzuholen und den*die Täter*in nicht zu konfrontieren, sondern den Vorstand der nächsthöheren Ebene und in jedem Fall den Diözesanvorstand zu informieren. Darüber hinaus müssen alle Gespräche protokolliert werden.
  • Bezirks- und Diözesanvorstand klären gemeinsam, wer die folgenden Aufgaben übernimmt. Gegebenenfalls wird die Präventionsfachkraft, sofern noch nicht informiert, hinzugezogen. Die Betreuung erfolgt im besten Fall durch ein gemischtgeschlechtliches Team.
  • Es wird die Zusammenarbeit mit einer anerkannten Fachstelle und, sofern es dazu kommt, mit der Polizei und dem Jugendamt gesucht.
  • Der Kreis der mit dem Fall betrauten Personen wird so klein wie möglich gehalten und alle Informationen, insbesondere Namen, streng vertraulich behandelt.
  • Je nach Fall werden dennoch unverzüglich folgende Instanzen informiert: Bistum (Generalvikar, Presseamt, Interventionsbeauftragte*r), BDKJ (Diözesanvorstand und gegebenenfalls der regionale Vorstand), DPSG (Bundesvorstand und die betroffenen Bezirks- und Stammesvorstände) und die Mitarbeitenden des Diözesanbüros.
  • Für den betroffenen Stamm, die betroffene Bezirksleitung oder das betroffene diözesane Gremium gilt eine engmaschige Begleitung und das Bereitstellen von Hilfsmaßnahmen.
  • Je nach Fall gibt es eine zuständige Person für die Kommunikation mit der Presse. Vorab gilt es, sich auf eine einheitliche Sprachregelung gegenüber der Öffentlichkeit zu einigen: In diesem Sinne wird eine Pressemitteilung verfasst auf die, bei Anfrage, verwiesen wird.
  • Über einen Verbandsausschluss wird nach der Ausschlussordnung gemäß Ziffer 14 der Satzung entschieden.

Bei Fragen, Unsicherheiten oder dem sogenannten komischen Gefühl im Bauch ist es jederzeit möglich und gewünscht, Beratung in Anspruch zu nehmen – auch anonym. Hierfür kann auf verbandsinterne Ansprechpersonen zugegangen werden oder eine anerkannte externe Fachstelle aufgesucht werden:

 

Anonyme Kontaktaufnahme mit den Vertrauensleiter:innen des Stamm Sugambrers

Bild des Leiters Theodor Huck

Theodor Huck

Du kannst dich jederzeit anonym an unsere gewählten Vertrauensleiter:innen wenden. Dazu stehen dir verschiedene Wege offen:

  • Nutze den Briefkasten neben der Tür des Büros.
  • Schreibe gerne eine E-Mail an vertrauensleiter@stamm-sugambrer.de. Um deine Anonymität zu wahren, wird deine E-Mail von unserem System verarbeitet und deine E-Mail-Adresse ausgetauscht, bevor die Nachricht an die Vertrauensleiter:innen zugestellt wird. Deine ursprüngliche E-Mail wird sofot gelöscht und weder gespeichert noch protokolliert.
  • Nutze unser Kontaktformular.
Hiermit bestätige ich, die Datenschutzhinweise gelesen zu haben und akzeptiere diese. Meine Nachricht wird anonym an die Vertrauensleiter:innen weitergeleitet, kann von diesen aber im Zuge der Bearbeitung mit weiteren Personen geteilt werden.

Ansprechpersonen des Stamm Sugambrers bei Fragen zum ISK

Jana Flesch, Roverleiterin

Telefon:0177-6277251
E-Mail:jana.flesch@stamm-sugambrer.de

Ansprechpersonen im Bezirk Bonn

Jonathan Siebertz, Bezirksvorstand

Telefon:0162 3481170
E-Mail:vorstand@dpsg-bonn.de

Ansprechpersonen auf Diözesanebene

Sarah Stoll, Präventionsfachkraft des DPSG DV Köln

Telefon:0221-937020-65
E-Mail:Sarah.Stoll@dpsg-koeln.de

Dominik Schultheis, Diözesankurat, zuständig für Intervention

Telefon:0221-937020-50
E-Mail:Dominik.Schultheis@dpsg-koeln.de

Kordula Montkowski, Diözesanvorsitzende, zuständig für Prävention
Kordula beendet ihren Vorsitz demnächst. Wir aktualisieren die Kontaktinformation so schnell wie möglich.

Telefon:0221-937020-50
E-Mail:Kordula.Montkowski@dpsg-koeln.de

Notfalltelefon über Pfingsten und die Sommerferien

Telefon:0221-937020-29

Beauftragte Ansprechpersonen des Erzbistum Köln

Hildegard Arz, Dipl. Psychologin

Telefon:01520-1642-234

Dr. rer. med. Emil G. Naumann, Dipl. Psychologe und Dipl. Pädagoge

Telefon:01520-1642-394

Hans-Jürgen Domen, Rechtsanwalt

Telefon:01520-1642-126

Anerkannte Fachstellen in Bonn

Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt
Wilhelmstraße 27
53111 Bonn
Tel.: 0228/ 63 55 24
E-Mail: info@beratung-bonn.de


Anlauf- und Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen
Bonner Str. 104a
53757 Sankt Augustin
Tel.: +49 (2241) 28000
E-Mail: info@kinderschutzbund-sankt-augustin.de
Website: www.kinderschutzbund-sankt-augustin.de


pro familia
Kirchstr.12
53840 Troisdorf
Tel.: +49 (2241) 71961
E-Mail: troisdorf@profamilia.de
Website: www.profamilia.de

Weitere Beratungsstellen finden sich über die Suche im Hilfeportal sexueller Missbrauch (www.hilfeportal-missbrauch.de) sowie bei der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V. (www.dgfpi.de).


[1] Erzbistum Köln (Hrsg.) (2017): Was tun, wenn…? Handlungsempfehlungen bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung und speziell von sexueller Gewalt. URL:<<http://www.erzbistum-koeln.de/export/sites/ebkportal/thema/praevention/.content/.galleries/downloads/2017-10-11_Allgemeine-Handlungsempfehlungen.pdf>> [letzter Stand: 10.04.2018]