Einleitung
Der Pfadfinderstamm Sugambrer Bonn-Beuel gehört dem Bezirk Bonn an und ist damit einer von insgesamt 99 Stämmen im Diözesanverband Köln der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg. Basierend auf den Grundlagen der Pfadfinderbewegung nach den Ideen von Lord Robert Baden-Powell gehört die DPSG dem Ring deutscher Pfadfinderverbände an. Dieser wiederum ist die deutsche Vertretung in der World Organization of the Scout Movement. Aktuell zählt der Stamm Sugambrer 130 Mitglieder. Bei den Mitgliedern handelt es sich sowohl um Kinder und Jugendliche als auch um Erwachsene.
Die Gruppen in den vier verschiedenen Altersstufen Wölflinge (7-10 Jahre), Jungpfadfinder (11-13 Jahre), Pfadfinder (14-16 Jahre) und Rover (16-20 Jahre) treffen sich während der Schulzeit wöchentlich zu 1 ½ stündigen Gruppenstunden. Die Leiter*innen treffen sich monatlich um bevorstehende Aktionen wie beispielsweise Lager vorzubereiten und vergangene zu reflektieren. Außerdem fährt die Leiter*innenrunde einmal im Jahr für ein Wochenende gemeinsam weg um intensiv miteinander an aktuellen Themen zu arbeiten. Die regelmäßigen Treffen finden im Don Bosco Jugendheim, Johann-Link-Str. 19 in 53225 Bonn statt.
Zu den regelmäßig von uns organisierten Aktionen zählen unter anderem Sommer- und Pfingstlager. Diese finden jährlich statt. Abwechselnd wird hier mit der Altersstufe oder mit dem gesamten Stamm weggefahren, so haben alle jedes Jahr ein Stufen- und ein Stammeslager. Außerdem steht es den Stufen offen, im Winter ebenfalls Fahrten zu organisieren.
Zu unseren jährlich wiederkehrenden Aktionen gehören unter anderem der Weihnachtsbaumverkauf, unsere Nikolausaktion sowie die Beteiligung am Bernd-Best-Turnier (ein internationales Rollstuhlrugby Turnier), am Pfarrfest und der Fronleichnamsprozession in Bonn-Beuel.
Als Kinder- und Jugendverband ist es unser Anliegen, Orte und Möglichkeiten zu schaffen, in denen sich Kinder und Jugendliche ausprobieren können. Wir verstehen diese Orte und Möglichkeiten als Schutzräume, die frei von gesellschaftlichen Ansprüchen, voreiligen Bewertungen und jeglicher Art von Gewalt sind. Nur so können sie der Stärkung eigener Fähigkeiten dienen und die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit unterstützen. An dieser Stelle sind wir alle gefragt, die entsprechenden Rahmenbedingungen herzustellen. Nur mit offenen Augen und Ohren, mit Sensibilität, Wissen und Reflexion können wir eine Kultur der Achtsamkeit etablieren.
Auf dieser Grundlage ist das hier vorliegende Institutionelle Schutzkonzept nach den Richtlinien des Erzbistum Köln entstanden und fasst alle Maßnahmen des Stammes Sugambrer zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zusammen.
Begriffsbestimmungen
Der Stammesvorstand setzt sich im besten Fall aus einer weiblichen und einem männlichen Vorsitzenden sowie einem*r Kurat*in zusammen.
Wird im Folgenden von Leiter*innen gesprochen, so sind damit die aktiv tätigen Ehrenamtlichen gemeint, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind.
Mitarbeiter*innen des Stammes sind Ehrenamtliche, die keine Gruppen mit Kindern und Jugendlichen leiten aber regelmäßig auf Veranstaltungen tätig sind oder den Stamm anderweitig aktiv unterstützen.
Helfer*innen sind Ehrenamtliche, die punktuell aushelfen und unterstützen.
Mit Eltern sind die Erziehungsberechtigten der im Stamm angemeldeten Kinder und Jugendliche gemeint.
Streng genommen bezieht sich die Prävention sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln auf Minderjährige sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene. Die Roverstufe der DPSG steht Jugendlichen bis einschließlich 20 Jahren offen. Um volljährigen Rover*innen der DPSG von unseren Präventionsmaßnahmen nicht auszuschließen, wird im Folgenden von Kindern und Jugendlichen gesprochen und nicht von Minderjährigen.
Personalauswahl und Qualifizierung
Der Stammesvorstand trägt die Verantwortung dafür, dass im Stamm Sugambrer ausschließlich Personen tätig sind, die sowohl über die erforderliche fachliche als auch über eine persönliche Eignung verfügen.
Gewählt wird der Stammesvorstand von der Stammesversammlung. Bei der Versammlung erfolgt eine öffentliche Vorstellung sowie bei Bedarf eine Personaldebatte, wodurch die Versammlung eine Entscheidung über die Eignung der Person für das Amt trifft.
Die Leiter*innen werden vom Stammesvorstand berufen bzw. benannt. Voraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss von Schritt 1 und 2 der Woodbadge-Ausbildung und die Bereitschaft, diese weiter zu verfolgen und regelmäßig Fortbildungen zu besuchen.
Die Auswahl unserer Leiter*innen geschieht hauptsächlich auf zwei verschiedenen Wegen.
Die eine Möglichkeit, Mitglied unserer Leiter*innenrunde zu werden ist die ‚Interne‘. Kinder und Jugendliche, welche bei uns im Stamm aufgewachsen sind und/oder regelmäßig die Gruppenstunden besuchen werden nachdem sie ihre Roverzeit beendet haben in die Leiter*innenrunde berufen. Diese jungen und meist unerfahrenen Leiter*innen werden dann einem bereits bestehenden, erfahreneren Leitungsteam zugeordnet. Auf diese Art und Weise können junge Leiter*innen von den erfahreneren lernen.
Der zweite Weg, auf dem wir neue Leiter*innen für unser Team gewinnen ist durch Freundschaften, Öffentlichkeitsarbeit und unsere Homepage, auf der wir Interessierte auf uns aufmerksam machen. Dies sind meist Studierende oder Auszubildende, welche nach Bonn gezogen sind und bereits Pfadfindererfahrung mitbringen. Nach einem ersten Kennenlernen in der Leiterrunde haben diese die Möglichkeit, sich die bestehenden Leitungsteams in denen Bedarf besteht anzusehen und mitzuarbeiten.
Mindestens einmal im Jahr aber auch wenn individueller Bedarf besteht, reflektieren wir die Zusammenarbeit in den Leitungsteams, ob sich alle Leiter*innen in ihren Teams und Altersstufen wohlfühlen und wo verbesserungsbedarf besteht. Im Zuge des sogenannten Leiterrundenkarussells werden diese Reflektionen durchgeführt und die Teams entsprechend zusammengesetzt.
Auf Lagern und bei bestimmten großen, personalintensiven Aktionen greifen wir auf die Hilfe von engagierten Ehemaligen und Eltern zurück. Diese Zusammenarbeit wird in regelmäßigem Feedback und Reflexionsrunden aufgearbeitet.
Der Stammesvorstand achtet darauf, dass das Thema Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche präsent bleibt.
Präventions- und Vertiefungsschulungen
Gemäß § 9 PrävO ist die Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendlicher integraler Bestandteil der Ausbildung innerhalb der DPSG und findet sich entsprechend dem Curriculum des Erzbistum Köln inhaltlich in den Woodbadge-Modulen 2d und 2e wieder. Für die Vertiefungsschulungen gibt es in jedem Bezirk Multiplikator*innen, die, entsprechend der thematischen Vorgaben des Erzbistums Köln, von der Diözesanebene ausgebildet wurden und die Ehrenamtlichen auf Stammesebene schulen. (siehe Anlage I).
Laut § 9 der Ausführbestimmungen der Präventionsordnung sind alle Ehrenamtlichen, die Kontakt zu Minderjährigen haben, gemäß § 9 PrävO zu schulen beziehungsweise zu informieren. Anhand eines Prüfrasters wird entschieden, ob eine Präventionsschulung notwendig ist (siehe Anlage II).
Werden ein Stammesvorstand, Leitende, Mitarbeitende oder Helfende neu im Stamm tätig, wird, sofern notwendig, im Vorfeld die Bescheinigung über die Teilnahme an einer Präventionsschulung durch den Stammesvorstand eingesehen.
Die Zertifikate der Präventionsschulung werden von der Ansprechperson des Stammes eingesehen. Diese werden digital in unserer Mitgliederverwaltung festgehalten und Leiter*innen werden ein halbes Jahr vor Ablauf automatisch per E-Mail und bei Nichtbeachten persönlich auf die Vertiefungsschulung hingewiesen.
Um spontanes, ehrenamtliches Engagement möglich zu machen, kann in besonderen Ausnahmefällen einmalig das Unterschreiben des Verhaltenskodex den Besuch einer Präventionsschulung/Vertiefungsschulung kurzfristig ersetzen. In diesen Fällen ist dem Verhaltenskodex ein Zweizeiler angefügt, der die Person dazu verpflichtet, die Präventionsschulung/Vertiefungsschulung innerhalb von drei Monaten nachzuholen (vgl. Anlage III).
Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung
Staatliches wie kirchliches Recht sehen vor, dass bei Trägern der Jugendhilfe beziehungsweise in kirchlichen Rechtsträgern keine Personen tätig sind, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171 ff. StGB verurteilt worden sind. Es gibt ein Prüfraster, mit dessen Hilfe unter Berücksichtigung der Art, Dauer und Intensität des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen entschieden wird, ob die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich ist (siehe Anlage III).
Allgemein gilt, dass das erweiterte Führungszeugnis im Original eingesehen werden muss und dabei nicht älter als drei Monate sein darf. Alle fünf Jahre muss ein neues erweitertes Führungszeugnis beantragt und vorgelegt werden.
Werden ein Stammesvorstand, Leitende, Mitarbeitende oder Helfende neu im Stamm tätig, wird, sofern notwendig, bei Tätigkeitsbeginn das erweiterte Führungszeugnis durch den Stammesvorstand eingesehen.
Die erweiterten Führungszeugnisse werden vom Stammesvorstand eingesehen. Dies wird digital in unserer Mitgliederverwaltung festgehalten und Leiter*innen werden ein halbes Jahr vor Ablauf automatisch per E-Mail und bei Nichtbeachten persönlich auf die erneute Beantragung des Zeugnisses hingewiesen.
Um spontanes ehrenamtliches Engagement möglich zu machen, kann in besonderen Ausnahmefällen einmalig das Unterschreiben der Selbstauskunftserklärung die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses kurzfristig ersetzen. Für diese Fälle gibt es eine Selbstauskunftserklärung, der ein Zweizeiler angefügt ist, die die Person unterschreibt und dazu verpflichtet, das erweiterte Führungszeugnis innerhalb von drei Monaten nachzureichen (Vgl. Anlage IV).
Verhaltenskodex
Beratungs- und Beschwerdewege
Qualitätsmanagement
Im Sinne des Qualitätsmanagements werden die Präventionsmaßnahmen des Stammes Sugambrer regelmäßig geprüft und gegebenenfalls optimiert.
Das gesamte Schutzkonzept wird spätestens alle fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert. Größere inhaltliche wie personelle Umstrukturierungen innerhalb der Institution führen zu einer Neuauflage des Schutzkonzeptes.
Das Schutzkonzept steht der Öffentlichkeit zur Verfügung. Es ist über die Homepage einsehbar und steht zum Download bereit. Einzelne Aspekte daraus werden separat auf der Homepage dargestellt. Dazu gehören unter anderem die Ansprechpersonen sowie Hinweise zu internen und externen Beratungs- und Beschwerdewegen.
Kommt es zu einem Vorfall sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Stamm Sugambrer gibt es, neben der sofortigen Überprüfung des Schutzkonzeptes, mögliche weitere qualitätssichernde Maßnahmen, in Absprache und enger Zusammenarbeit mit dem Bezirks- und Diözesanvorstand. Nicht nur der*die Betroffene erfährt Unterstützung seitens der DPSG, auch das Umfeld wird dabei mit in den Blick genommen. Je nach Situation wird pädagogisch-psychologische und/oder juristische Beratung vermittelt sowie Supervision und Fortbildungen angeboten. Die Öffentlichkeit wird, unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Persönlichkeitsrechte, informiert. Diese qualitätssichernden Maßnahmen sind Teil des Interventionsfahrplans.
Interventionsfahrplan
Den Interventionsfahrplan & Kontaktmöglichkeiten findet ihr hier.
Nachhaltige Aufarbeitung
Kommt es zu Übergriffen und Straftaten werden die Fälle über die Notfallmaßnahmen hinweg nachhaltig aufgearbeitet. Hierfür wird das gesamte System in den Blick genommen und mit der*m Präventionsbeauftragten des Erzbistum Köln kooperiert. Wo es notwendig ist, wird professionelle Hilfe in Anspruch genommen.